Mitgliederversammlung

Gemäß § 9 der Satzung vom 28. September 2021 ergeht Einladung zur

Mitgliederversammlung

               

                  Wann:      Donnerstag,  06. Oktober  2022,  20,00 Uhr             

                  Wo:           Bürgerhaus / Turnhalle

 

 

Tagesordnung

 

  1.             Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit, Gedenken an die             verstorbenen Vereinsmitglieder
  1.             Bericht des Vorsitzenden
  2.             Berichte der Abteilungs- und Übungsleiter/innen
  3.             Bericht des Schatzmeisters
  4.             Bericht der Kassenprüferinnen
  5.             Entlastung des Schatzmeisters
  6.             Vorvertrag mit der Ortsgemeinde Frankenstein
  7.             Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  8.             Mitteilungen und Anfragen
  9.             Wahl eines Wahlvorstandes        
  10.             Entlastung des Vorstandes
  11.             Wahlen

                                               Ein/e Vorsitzender/e

                                               Ein/e  Schatzmeister/in

                                               Zwei Beisitzer/innen

                                               Zwei Kassenprüfer/innen 

                                               Zwei stellvertretende Kassenprüfer/innen                    

 

Allgemeine Hinweise:

Antrags- und Stimmrecht haben alle Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Anträge zum Tagesordnungspunkt  8  bzw. Wahlvorschläge zum Tagesordnungspunkt 12 sind bis 23. September 2022 beim Vorsitzenden Theo Laubscher, Am Sommerberg 12, 67468 Frankenstein schriftlich einzureichen. Die Anträge werden in der Mitgliederversammlung nur behandelt, wenn der/die Antragsteller/in anwesend ist.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

Der Tagungsraum und die Durchführung sind abhängig von den am Tage der Mitgliederversammlung geltenden Vorschriften der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.

Der Vorstand