Mitgliederversammlung
Für die Mitgliederversammlung am Donnerstag, 09. September, 19.00 Uhr, weisen wir darauf hin, dass nach den aktuell geltenden Hygienevorschriften beim Betreten des Gebäudes (Bürgerhaus oder Turnhalle) die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske bis zum Sitzplatz, die Pflicht zur Händedesinfektion, die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m zu anderen Personen besteht.
Aufgrund der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung, die seit 23. August gilt, tritt bei einer Inzidenz von 35 bei Aktivitäten in Innenräumen zusätzlich die sogenannte “3G-Regel” (vollständig geimpft, genesen oder getestet) in Kraft.
Da wichtigen Entscheidungen anstehen (u.a. Satzungsänderungen, Mietvertrag, Wahlen des gesamten Vorstandes), hoffen wir auf zahlreichen Besuch der Vereinsmitglieder.