Neue Verordnung bringt mehr Freiraum für Sportler
Die „4.Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020“ bringt einige Erleichterungen für den Individualsport.
Der Sportbund Pfalz teilt hierzu mit:
Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag (20. April) an auch unter Benutzung von Sportanlagen auf Anordnung der Landesregierung wieder zulässig, soweit die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können und der Träger einer Öffnung der Sportstätte ausdrücklich zustimmt.
Neue Verordnung bringt mehr Freiraum für Sportler
Die „4.Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020“ bringt einige Erleichterungen für den Individualsport.
Der Sportbund Pfalz teilt hierzu mit:
Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag (20. April) an auch unter Benutzung von Sportanlagen auf Anordnung der Landesregierung wieder zulässig, soweit die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können und der Träger einer Öffnung der Sportstätte ausdrücklich zustimmt.
Die Lockerung der bisherigen Vorgaben sind eine Reaktion auf die große Disziplin und das Verantwortungsbewusstsein der rheinland-pfälzischen Bevölkerung und betrifft Sportarten im Freien wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden können. Damit soll Bewegung auch in Zeiten der Einschränkung vorrangig bei Outdoor-Sportarten ermöglicht werden. Die Lockerungen im Sportbereich betreffen Individualsportarten und gelten nicht für Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball.